AGB Food-and-Ojas, India Tour
1.1 Vertragsabschluss
Mit Ihrer Buchung für die India Tour (Anmeldung), ob persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch, kommt ein Vertrag zustande, der Food-and-Ojas unter Vorbehalt verpflichtet, die Buchung fest zu reservieren. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich Food-and-Ojas das Recht vor, die Buchung zu stornieren und CHF 200.00 für Bearbeitungskosten zu berechnen.
Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Food-and-Ojas kommt mit der vorbehaltlosen Annahme dieser Bestimmungen im Rahmen der Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inklusive der allgemeinen Vertrags- und Hotelbedingungen) für Sie und Food-and-Ojas wirksam.
Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragsverpflichtungen (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises und Einhaltung allfälliger Einreisebestimmungen) sowie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Jede Anmeldung verpflichtet zu einer sofortigen Anzahlung von 40% des Reisepreises pro Person. Der Restbetrag ist 44 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 44 Tage vor der Abreise ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Es ist möglich, per Banküberweisung zu zahlen.
Wer auf Leistungen verzichtet, die im Pauschalpreis enthalten sind (Inland-Flug, Transfer, Unterkunft, Verpflegung etc.), hat keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermässigung.
1.2. Preise
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Food-and-Ojas behält sich vor, bei Bedarf die veröffentlichten Preise zu ändern. Unsere Preise werden aufenthaltsbezogen berechnet, das heisst Reservationen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen Saisonpreisen berechnet (auch Inland-Flugpreise). Weiter gilt, dass der Preis variieren kann bei kleinerer Reisegruppe.
1.3 Preisänderungen
Die von Food-and-Ojas angebotenen Reisen sind mit einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden und müssen weit im Voraus organisiert und geplant werden. Deshalb kann es aus folgenden Gründen zu Preisänderungen kommen, die bei der Reisen-Erstellung noch nicht bekannt waren:
- Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen
- Wechselkursänderungen
Food-and-Ojas wird Preisänderungen spätestens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisedatum bekannt geben. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises beträgt, so haben Sie das Recht, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Ihre Mitteilung muss schriftlich und eingeschrieben, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei Food-and-Ojas eintreffen.
1.3 Mehrkosten während der Reise
Mehrkosten verursacht durch unvorhergesehene Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von Food-and-Ojas oder eines Dienstleistungsträgers liegen, sind durch die Kunden zu tragen. Programmänderungen mit Mehrkosten von weniger als 10% des Reispreises können ohne vorherige Ankündigung durchführt werden. Diese Mehrkosten werden den Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bei allen Änderungen steht immer die Sicherheit der Kunden im Vordergrund.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Richtpreise für Reisearrangements können der Preisliste auf unserer Website entnommen werden. Der Betrag für die Reise ist vor Antritt der Reise wie folgt zu zahlen:
2.2 Anzahlung
Nach der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie von uns eine Bestätigung/Rechnung. Eine Anzahlung von 40 % des Richtpreises ist sofort zu leisten.
Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Buchung eingegangen ist, behält sich Food-and-Ojas das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
2.3 Restzahlung
Die Restzahlung hat spätestens 45 Tage vor Abreise bei Food-and-Ojas einzutreffen.
2.4 Kurzfristige Buchung
Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise ist der ganze Rechnungsbetrag sofort fällig.
2.5 Bearbeitungshonorar für Privatreisen-Angebote
Es besteht auch die Möglichkeit, eine individuelle Reise zu buchen. Für die Bearbeitung von individuell ausgearbeiteten Reiseprogrammen wird eine Gebühr von Fr. 250.-- pro Angebot erhoben. Bei einer definitiven Buchung wird die Gebühr auf den Reisepreis angerechnet.
2.6 Zahlungsverzug
Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, so kann Food-and-Ojas die Reiseleistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten. Food-and-Ojas kann die Annullationskosten gemäss Ziffer 6 geltend machen.
2.7 Bookings über Tripaneer
Wenn die Tour über die Website "bookyogaretreats" von Tripaneer gebucht wird, muss eine nicht rückzahlbare Anzahlung von 40% direkt an Tripaneer nach der Buchung gezahlt werden. Der verbleibende Betrag, der direkt an Food and Ojas zu bezahlen ist, ist spätestens 44 Tage vor Abreise fällig. Nur auf diese 60% Zahlung ist eine Rückerstattung wie unter Nr. 5, 5.1 – 5.3 beschrieben möglich
3. Unterkunft, Verpflegung, Sehenswürdigkeiten und Trinkgelder
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person im Doppelzimmer oder gegen Aufpreis im Einzelzimmer in 4-Sterne-Hotels, inklusive Frühstück.
3.2 Das Mittagessen ist nicht inbegriffen, ebenso wenig wie das Abendessen. Persönliche Ausgaben für Getränke, Telefonate usw. gehen zu Ihren Lasten. Stilles Mineral Wasser während den Fahrten ist einbegriffen.
3.3 Die Eintritte zu den genannten Sehenswürdigkeiten und die Tigersafari sind nicht inbegriffen.
3.4 Trinkgelder für Fahrer, örtliche Guides, Hotelbellboy, Kellner usw. sind nicht im Preis inbegriffen. Bitte berücksichtigen Sie dies, da das Trinkgeld einen wesentlichen Teil des Einkommens von Dienstleistern ausmacht.
4. Internationale Flugbuchungen und Startpunkt in Dehli, Indien
Die Buchung der internationalen Flüge und die Bezahlung der entsprechenden Flugtickets ist alleinige Sache des Kunden und nicht im Angebot inbegriffen. Food-and-Ojas übernimmt dafür keinerlei Haftung oder Rückerstattung. Es gelten die Vertragsbestimmungen des Fluganbieters. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort sowie am Startpunkt, Delhi liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
4.1 Anreise oder Abreise Dehli Flughafen
Sobald Sie Ihren Flug gebucht haben, teilen Sie Food-and-Ojas bitte Ihre Ankunftszeit und Flugnummer mit. Einer unserer örtlichen Reiseveranstalter wird Sie mit einem Schild mit Ihrem Namen erwarten, um Sie zum Hotel zu fahren.
Am Abreisetag werden Sie zum Flughafen zurücktransportiert.
Wenn Sie früher ankommen oder länger in Indien bleiben, sind Sie selbst für die weitere Hotelbuchungen und Zahlungen verantwortlich. Bei Bedarf kann Food-and-Ojas bei zusätzlichen Buchungen für Hotels, Touren, Transport usw. behilflich sein (Siehe Punkt 2.5).
5. Programmänderungen
Food-and-Ojas behält sich, insbesondere auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor oder während der Reise (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften oder -zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht, vergütet Ihnen Food-and-Ojas die Differenz zwischen nicht erbrachter Leistung und dem Reisepreis, sofern Food-and-Ojas gegenüber Drittparteien für diese Leistungen nicht belastet wird. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.1 Absage der Reise durch Food-and-Ojas
Muss die Reise aus einem von Food-and-Ojas zu vertretenden Grund abgesagt werden, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Buchungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz (und auch für daraus entstehende Folgekosten) ist ausgeschlossen. Da die Buchung der internationalen Flüge nicht im Angebot von Food-and-Ojas eingeschlossen ist, ist eine Rückerstattung für solche bereits gebuchten Flugtickets direkt mit der jeweiligen Fluggesellschaft zu klären. Die Firma übernimmt dafür keinerlei Gewähr und kann dafür keinen Ersatz leisten.
5.2 Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
Wird eine allfällige auf der Webseite angegebene für eine Gruppenreisen geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Food-nd-Ojas die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Buchungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Es ist jedoch auch möglich, die Indien-Yoga Tour in eine Privatreise oder Kleingruppenreise mit max. 4 Personen umzubuchen. Der bereits bezahlte Betrag wird von den Mehrkosten für diese Privat- oder Kleingruppe Tour abgezogen.
.5.3 Erschwerter Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt
Wird die Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördliche Anordnungen, Streiks usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich gemacht, so kann Food-and-Ojas die Reise jederzeit absagen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises.
Food-and-Ojas ist jedoch befugt, die gemachten Aufwendungen und bereits entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist aber auch in diesem Fall ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiseversicherung abzuschliessen.
6. Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen
6.1 Annullation oder Reisen- Änderungsdatums
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder ändern wollen, so müssen Sie dies an Food-and-Ojas mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen. Massgebend zur Berechnung des Annullations- bzw. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstag, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
6.2 Annullationskosten
Wenn Sie eine Reise nach erfolgter Buchung (mündlich, telefonisch, per E-Mail schriftlich oder elektronisch) annullieren, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.00 pro Person (max. Fr. 500.00 pro Rechnung) ab Buchungsdatum die folgenden Annullationskosten in Prozent vom Reisepreis verrechnet:
Ab Buchung
121 | Tage vor Abreisedatum | 20% | des Reisepreises |
120 - 91 | Tage vor Abreisedatum | 35 % | des Reisepreises |
90 - 61 | Tage vor Abreisedatum | 50% | des Reisepreises |
60 - 45 | Tage vor Abreisedatum | 80% | des Reisepreises |
44 - 0 | Tage vor Abreisedatum | 100% | des Reisepreises |
6.3 Sehenswürdigkeiten und Panna Nationalpark /Tiger Safari
Bei Ihrer Stornierung oder Änderung der Reservierung für die Besichtigungen laut Programm und die Tigersafari im Panna-Nationalpark fallen 100% Stornierungskosten ab dem Zeitpunkt der Buchung an.
6.4 Inland-Flug
Die Stornierungskosten für den Inlandsflug setzen sich aus den von der Fluggesellschaft erhobenen Stornierungskosten und einer Bearbeitungsgebühr zusammen. Die Kosten werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
6.5 Nichterscheinen
Sollten Sie zu spät oder gar nicht zu Ihrer Reise anreisen, oder Leistungen vor Ort aus den gleichen Gründen verpassen, so entstehen 100% Annullationskosten.
Nicht Eintreffen, zu spätes Eintreffen, Eintreffen ohne die notwendigen Reisedokumente oder Abbruch der Reise verursachen 100% Annullationskosten.
7. Versicherungen
In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen eine Annullationskostenversicherung. Verfügen Sie schon über eine solche, so ist bei der Anmeldung eine Kopie der Versicherungspolice beizulegen.
Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten und daraus resultierende Spitalkosten im Ausland ausreichend versichert sind.
8. Vorzeitiger Abbruch der Reise oder Programmänderungen während der Reise durch den Kunden
Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, kann Ihnen Food-and-Ojas den Reisepreis nicht zurückerstatten. Food-and-Ojas und der lokalen Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die die Kosten einer unvorhergesehenen Rückreise entsprechend den Bestimmungen der Versicherung übernimmt.
Bei Reiseabbruch oder sämtliche persönliche Änderungen der Reise gehen die Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Gebuchte Leistungen bei Food-and-Ojas werden nicht rückerstattet.
9. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
9.1 Visavorschriften
Food-und-Ojas kommt seiner Hinweisungspflicht betreffend Einreisen Dokumenten pflichtgemäss nach; Sie sind für die Einhaltung von Einreise-, Visa-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich und verpflichtet. Sollten Sie wegen fehlender oder zu spät ausgestellter Dokumente die Reise nicht antreten können oder Ihnen die Einreise verweigert werden, so müssen Sie dafür selbst aufkommen. Dieser Umstand entbindet Sie nicht vom Reisevertrag.
9.2 Gesundheitsvorschriften
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Bitte beachten Sie, dass Food-and-Ojas keine Verantwortung bezüglich benötigter Impfungen übernehmen kann. Die medizinische Verantwortung diesbezüglich liegt ausdrücklich bei Ihrem Hausarzt oder dem Tropenarzt.
10. Reisedokumente
Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen, Geburtsdatum usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit jenen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID, Visa usw. sind Sie allein verantwortlich.
11. Datenschutz
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Food-and-Ojas die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden darf. Food-and-Ojas ergreift alle soweit möglich und zumutbar erscheinenden Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Food-and-Ojas vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Food-und-Ojas auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben.
Wenn der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt hat, darf Food-and-Ojas Fotos oder Videos, die während der Reise aufgenommen wurden, für Marketingzwecke verwenden.
12. Haftung
12.1 Allgemein
Food-and-Ojas hat die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Leistungsträger mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.
12.2 Ausfall von Leistungen
Food-and-Ojas vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.
12.3 Haftungsausschlüsse
Food-and-Ojas haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrages auf folgendes zurückzuführen ist:
- Versäumnisse Ihrerseits- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
- höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Food-and-Ojas oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Food-and-Ojas haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
- Programmänderungen infolge Flugplanänderungen
12.4 Lokale Veranstaltungen
Für Aktivitäten und Ausflüge, welche von Ihnen am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet Food-and-Ojas nicht.
12.5 Vertane Ferienzeit, entgangene Ferienfreude usw.
Für vertane Ferienzeit, entgangene Ferienfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet Food-and-Ojas nicht.
.12.6 Haftpflichtversicherung
Food-and-Ojas verfügt über eine angemessene Haftpflichtversicherung.
13. Beanstandungen
13.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, oder unserer lokalen Vertretung bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für einen späteren Versuch der Geltend-machung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
14. Mitwirkungspflichten der Kunden
14.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Kunden den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Zudem ist bei Gruppenreisen das Zusammensein meistens sehr intensiv. Aus diesen Gründen müssen wir uns vorbehalten, einzelne Kunden vor oder während der Reise abzuweisen oder auszuschliessen, wenn ernsthafte Bedenken bestehen, dass negative Auswirkungen auf die Gruppe entstehen können, die Gruppe gestört oder sogar gefährdet wird, oder die nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen.
Das gleiche Recht behalten wir uns vor, wenn der Programmverlauf gestört wird. Wird jemand vor der Reise ausgeschlossen, so erhebt Food-and-Ojas die unter Ziffer 6 genannten Annullationskosten. Wird jemand während der Reise ausgeschlossen, wird Food-and-Ojas keine Rückerstattung vornehmen.
Food-and-Ojas toleriert weder Drogenkonsum noch Drogenbesitz, übermässigen Alkoholkonsum oder sexuelle Belästigung.
Frauen wird empfohlen, sich entsprechend den indischen Sitten zu kleiden.
15. Gesundheitliche Voraussetzungen
Für die India Tour sind bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erforderlich. Dieser Reis ist nicht für körperlich oder geistig behinderte Personen geeignet. Wenn ein Kunde diese Voraussetzungen nicht erfüllt und dennoch an der Reise teilnimmt, kann Food-and-Ojas oder die örtliche Leitung den Kunden von der Reise oder bestimmten Aktivitäten ausschliessen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden, und der für die Reise gezahlte Preis wird nicht zurückerstattet.
16. Verspätete Rückreise
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nicht-einhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte. Food-and-Ojas übernimmt keine Haftung für solche Ereignisse.
17. Rückbestätigung von Flugscheinen
Für unsere India Tour mit Deutschsprachigen Reiseleitung (auf Anfrage) und auch bei individuellen Reisen ohne Reiseleitung ist der Kunde für die Rückbestätigung des Weiter- und Rückfluges selbst verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verjährung
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Food-and-Ojas steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Alle Forderungen und Schadensersatz-ansprüche verjähren nach einem Jahr.